Klein, aber wichtig! Wer kann teilnehmen? Die Volkshochschule als öffentliche Einrichtung der Stadt Waltrop dient der Weiterbildung Erwachsener. Teilnehmen kann, wer min- destens 16 Jahre alt ist. Ausnahmen gelten etwa für die beson- ders gekennzeichneten Kinder- und Jugendkurse. Bei einzelnen Seminarangeboten gibt es darüber hinaus spezielle Zugangs- voraussetzungen (Vorkenntnisse und dgl.), oder sie richten sich an besondere Zielgruppen (Frauen etc.). Der Besuch von gebühren- pflichtigen Veranstaltungen ist i.d.R. nur nach verbindlicher Anmel- dung bzw. Bezahlung gestattet. Teilnahmezahl Kurse, Studienfahrten und Seminare können nur dann durchgeführt werden, wenn die vorgeschriebene Mindestteilnahmezahl erreicht wird. Auch werden von der VHS Höchstteilnahmegrenzen festgelegt. Teilnahmegebühren Das Entgelt für Kurse und Seminare richtet sich nach der Zahl der Unterrichtsstunden. Die Belegung einzelner Unterrichtseinheiten ist nur im Ausnahmefall und nach Absprache möglich, etwa bei einem wesentlich verspäteten Einstieg nach Kursbeginn. Für alle Kurse und Seminare (außer Einzelveranstaltungen uånd Studienfahrten) wird eine Verwaltungspauschale von 4,00 EUR - bei Kursen ab 20 Un- terrichtsstunden von 7,00 EUR - als Sockelbetrag berechnet. Hinzu kommt ein Entgelt in unterschiedlicher Höhe pro Unterrichtsstunde. Ermäßigung von Teilnahmegebühren Eine Ermäßigung von 25 % wird gewährt, wenn der/die Teilneh- mende nachweist, dass seine/ihre Einkünfte, bei verheirateten Teilnehmenden die Einkünfte beider Ehegatten, ausschließlich aus Arbeitslosengeld I bestehen. Eine Ermäßigung von 50 % wird gewährt, wenn der/die Teilnehmende (z.B. durch den Waltroper Freizeit- und Bildungspass) nachweist, dass er/sie auf Bürgergeld oder Grundsicherung angewiesen ist. Besondere Kurse (z.B. Einzel- veranstaltungen, Kleingruppenseminare, Studienfahrten, etc...) sind von dieser Regelung ausgenommen. Nachträgliche Ermäßigungen, d.h. nach erfolgter Anmeldung, sind nicht möglich. Weitere Ermäßi- gungsregelungen, etwa für Schüler/innen und Studierende, sind ggf. im Programm jeweils erläutert. Gebührenerstattung/Rücktritt 1. Das Entgelt wird den Teilnehmenden erstattet bzw. nicht erhoben, wenn die belegte Veranstaltung nicht zustande kommt. 2. Ein telefonisch, schriftlich, per Fax oder E-Mail anzuzeigen. Ein Telefonat oder eine Mitteilung gegenüber Kursleitenden allein ist nicht ausreichend. 3. Tritt jemand von einer Veranstaltung zurück, so ist er be- rechtigt, zeitgleich eine Ersatzperson zu stellen. Für die Ersatz- person gelten die gleichen Zugangsvoraussetzungen zum Kurs wie In diesem Fall wird das Entgelt erstattet und von der Ersatzperson erho- ben, ggf. unter Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr. 4. Ein Rücktritt des Teilnehmenden ohne Stellung einer Ersatzperson ist gegen Erstattung des gesamten gezahlten Entgelts (abzüg- lich der Verwaltungspauschale von z.Zt. 4,00 bzw. 7,00 EUR - bei Tagesfahrten mindestens 10,00 EUR -) nur bis zum 6. Arbeitstag vor Kursbeginn möglich, wobei als Arbeitstage die Wochentage von Montag bis Freitag zählen und der Tag des Kursbeginns bei der Fristberechnung nicht mitgerechnet wird. Bei einem spä- teren Rücktritt gestaltet sich eine Rückerstattung wie folgt: für den Zurückgetretenen. Geschäftsstelle Rücktritt ist gegenüber der a) Rücktritt vom 5. bis 4. Arbeitstag vor Kursbeginn - Erstattung von 75 % der Kursgebühr b) Rücktritt vom 3. bis 2. Arbeitstag vor Kursbeginn - Erstattung von 50 % der Kursgebühr c) Rücktritt am 1. Arbeitstag vor Kursbeginn - Erstattung von 25 % der Kursgebühr d) bei späterem Rücktritt oder Nichterscheinen - keine Erstattung e) Die Verwaltungskostenpauschale wird bei einem Rücktritt einbehalten. f) Die Stornogebühren für Einzelveranstaltungen betragen 4 EUR bis 14,99 EUR und 7 EUR ab 15 EUR pro Ticket Kosten für bereits erworbene Eintrittskarten u. dgl. (Leistungen Drit- ter) müssen vom Teilnehmenden komplett übernommen werden. Die unter 4. genannten Fristen finden keine Anwendung bei einem Rücktritt von a) Studienfahrten b) Bildungsurlaubsseminaren c) vergleichbaren Veranstaltungen. Eine Erstattung in diesen Fällen ist nur möglich nach Abzug und Einbehaltung der Stornokosten und der durch Planung und Orga- nisation entstandenen im Einzelfall festzulegenden Kosten der VHS. Kosten für Materialien Die Kosten für Unterrichts-, Verbrauchs- und Arbeitsmaterial tragen die Teilnehmenden selbst, sofern im Programmheft nicht ausdrück- lich andere Regelungen genannt werden. Teilnahmebescheinigung Auf Wunsch wird bei regelmäßiger Teilnahme an Kursen und Se- minaren gegen Gebühr eine Bescheinigung ausgestellt, die zum Nachweis des Kursbesuches oder zur Vorlage bei Krankenkassen, Finanzämtern oder anderen Einrichtungen verwendet werden kann. Unterrichtsausfall Sollte aus Krankheitsgründen oder aus anderen Ursachen der Un- terricht nicht planmäßig stattfinden, so wird bei wöchentlichem Turnus der Unterrichtszeitraum um die nachzuholenden Termine verlängert. Wochentag und Uhrzeit sind davon nicht betroffen. Im Einzelfalle kann auch nach Absprache mit den Teilnehmenden eine andere zeitliche Vereinbarung getroffen werden. Ein Anspruch auf anteilige Gebührenerstattung ergibt sich daraus nicht - es sei denn, ein Kurs muss gänzlich vorzeitig eingestellt werden. Haftung Die Volkshochschule übernimmt keinerlei Haftung bei Diebstahl oder Sachschaden. Bei Unfall haftet die VHS nur, soweit sie ein vor- sätzliches Verschulden trifft. Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzgeschäften (online, telefonisch, per E-Mail oder per Fax getätigte Anmeldungen) Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne An- gabe von Gründen in Textform (z.B. per Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Er ist zu richten an: VHS Waltrop, 45731 Waltrop, Zie- geleistr. 14, E-Mail: vhs@vhs-waltrop.de, Fax: 02309-962620. Unterricht, an dem Sie bis zu Ihrem Widerruf teilgenommen haben, müssen Sie anteilig bezahlen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch voll- ständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.